top of page

Statuten

Statuten des Turnvereins Qberdorf

Name und Sitz

Art. 1

Der Turnverein Oberdorf, gegründet am 17. August 1889 ist ein Verein im Sinne von Art.SOff. des ZGB.

Art. 2

Rechtsdomizil des Turnvereins ist Oberdorf.

Zweck

Art. 3

Der Turnverein Oberdorf bezweckt:

- die allseitige körperliche Ausbildung seiner Mitglieder

- die Verbreitung des Turnens

- die Pflege der Kameradschaft unter seinen Mitgliedern

Art. 4

Er ist politisch und konfessionell neutral

Art. 5

Der Turnverein ist Mitglied des Bezirksturnverbandes Waldenburg sowie des Baselbieter Turnverbandes, deren Statuten, Reglemente und Verträge er sich unterstellt. Als solcher gehört er ebenfalls dem Schweizerischen Turnverband an.

Art. 6

Der Turnverein haftet mit seinem ganzen Vermögen, sofern es nicht in Spezialfonds besonderen Zwecken gewidmet ist. Eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen (ausgenommen bei strafbaren Handlungen).

Comments


bottom of page